Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse · Titel 27 — Unerlaubte Handlungen
§ 823 BGB – Schadensersatzpflicht
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
§ 823 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Definitionen zu § 823 BGB
Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative KausalitätVerkehrssicherungspflichtLehre vom ErfolgsunrechtLehre vom HandlungsunrechtSonstiges Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGBAllgemeines PersönlichkeitsrechtRecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Streitstände
Wann ist ein Eingriff in ein Rechtsgut als rechtswidrig anzusehen?Stellt die Zerstörung einer Sache durch einen Mangel an einem Einzelteil eine deliktische Eigentumsverletzung dar?Unter welchen Voraussetzungen sind psychische Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls als Gesundheitsverletzung ersatzfähig?Ist das Anwartschaftsrecht ein „sonstiges Recht“ i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?Wie haftet der unrechtmäßige Fremdbesitzer, der die Grenzen seines (vermeintlichen) Besitzrechts überschreitet (Fremdbesitzerexzess)?Kommt es bei der reinen Gefährdungshaftung auf die Adäquanz für die Zurechnung an?Erfasst der Begriff des Gewerbebetriebs i.S.d. Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten?Ist § 823 Abs. 1 BGB (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) auch dann ausgeschlossen, wenn § 826 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB einschlägig sind?Ist die Rechtswidrigkeit bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stets durch umfassende Güterabwägung zu ermitteln oder in vielen Bereichen indiziert?
Klausuren, in denen § 823 BGB drankommt
Der aufgerissene Sack – Schutzpflichten zugunsten mitgebrachter Kinder · StaatsexamenFortgeschrittenenhausarbeit: Onlinemeldeportal „Gute Presse e.V.“ Journalismuskritik im Lichte des Verfassungs- und Unionsrechts · SchwerpunktExamensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien? · StaatsexamenExamensübungsklausur: Die blockierte Stadt und der fehlerhafte Chatbot · Staatsexamen
Rechtsprechung zu § 823 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Urteil v. 28.07.2026 – KZR 11/24Rundholz BW 1. Die gemeinsame Vermarktung von Nadel-Stammholz (Rundholz) aus staatlichem und kommunalem Wald durch die Forstverwaltung eines Bundeslan…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 267/251. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gel…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 214/25Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die identifizierende Berichterstattung über eine in der breiten Öffentlichkeit nicht bekann…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 400/241. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gel…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 93/251. Bei einer Beitragsveröffentlichung zu journalistischen Zwecken durch einen Anbieter von Telemedien beurteilt sich wegen des Medienprivilegs (Art. 8…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 398/24Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden…BGH, Urteil v. 21.07.2026 – VI ZR 401/24Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden…BGH, Urteil v. 23.06.2026 – VI ZR 97/221. Zum Begriff des immateriellen Schadens im Sinne von Art. 82 DSGVO. 2. Zu den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nach nationalem Recht, de…