Zivilrecht · Definition
Sonstiges Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB
§ 823 Abs. 1 BGB
Alle Herrschaftsrechte mit Ausschlussfunktion gegenüber Dritten, nicht bloß relative Forderungsrechte. Dazu gehören dingliche Rechte einschließlich Anwartschaftsrechte, das Recht zum Besitz, Namensrecht, Patentrecht, Aneignungsrechte, Mitgliedschaftsrechte, familienrechtliche Positionen sowie Rahmenrechte wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.