Zivilrecht · Definition

Erklärungsbewusstsein

§ 119 BGB analog

Was versteht man unter „Erklärungsbewusstsein“?

Das Wissen des Handelnden, dass sein Verhalten eine rechtlich relevante Bedeutung hat und Rechtsfolgen auslösen kann.

Rechtsprechung zu diesen Normen

Apothekenfall (Trierer Weinversteigerung)BGH VIII ZR 80/62 · BGHZ 39, 124

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 6. Zivilsenat VI ZR 152/21Urteil vom 24.01.2023 · zu § 119 BGB analog

1. Von einem Geschädigten, der vom Arbeitsamt aufgrund seines Gesundheitszustandes für nicht mehr vermittlungsfähig gehalten wird, kann grundsätzlich keine weitere Eigeninitiative hinsichtlich der Aufnahme von Erwerbstätigkeit erwartet werden. Unter diesen Umständen besteht grundsätzlich auch keine weitere Darlegungslast dazu, was der Geschädigte unternommen hat, um einen angemessenen …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 6. Zivilsenat VI ZR 1177/20Urteil vom 18.10.2022 · zu § 119 BGB analog

1. Hinsichtlich des Zeitpunkts des Anspruchsübergangs gemäß § 116 SGB X ist zu differenzieren. Maßgeblich für die Differenzierung ist der Grund der Leistungserbringung und nicht der Träger der Leistung. Bei Sozialleistungen, die aufgrund eines Sozialversicherungsverhältnisses zu erbringen sind, findet der in § 116 Abs. 1 SGB X normierte Anspruchsübergang in aller Regel bereits im Zeitpunkt des …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 119 BGB · Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Wird geprüft in

Anfechtung einer WillenserklärungBGB AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

WillenserklärungRechtsgeschäftAngebot (Antrag)AnnahmeUnklarheitenregelWiderrufsrecht
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