Zivilrecht · Definition
Erklärungsbewusstsein
§ 119 BGB analog
Das Wissen des Handelnden, dass sein Verhalten eine rechtlich relevante Bedeutung hat und Rechtsfolgen auslösen kann.
Zivilrecht · Definition
Das Wissen des Handelnden, dass sein Verhalten eine rechtlich relevante Bedeutung hat und Rechtsfolgen auslösen kann.