Zivilrecht · Definition

Angebot (Antrag)

§ 145 BGB

Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrags nur noch von dessen bloßer Zustimmung abhängt.

Wird geprüft in

Zustandekommen eines VertragsBGB AT · Prüfungsschema ansehen →

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