Zivilrecht · Definition
Angebot (Antrag)
§ 145 BGB
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrags nur noch von dessen bloßer Zustimmung abhängt.
Zivilrecht · Definition
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrags nur noch von dessen bloßer Zustimmung abhängt.