Zivilrecht · Definition

Unklarheitenregel

§ 305c Abs. 2 BGB

Der Grundsatz, dass Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders gehen [5, 6].

Verwandte Begriffe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)WillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)Annahme
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