Zivilrecht · Definition
Unklarheitenregel
§ 305c Abs. 2 BGB
Der Grundsatz, dass Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders gehen [5, 6].
Zivilrecht · Definition
Der Grundsatz, dass Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders gehen [5, 6].