Zivilrecht · Definition
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 305 BGB§ 310 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie sind von Individualabreden abzugrenzen.