Zivilrecht · Definition

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 305 BGB§ 310 BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie sind von Individualabreden abzugrenzen.

Wird geprüft in

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)Schuldrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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