Leitentscheidungen
Examensrelevante Rechtsprechung — amtliche Leitsätze nach § 5 UrhG, mit Sachverhaltsskizze, Kernaussage und Normbezug. Wird automatisch in Gutachten von Korrektor und Arena einbezogen.
Weißes Ross
Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit der Außen-GbR. Massive Auswirkungen auf das gesamte Personengesellschaftsrecht; zur Akzessorietät der Gesellschafterhaftung siehe BGHZ 146, 341 (zugleich) und MoPeG (in Kraft seit 1.1.2024 — Kodifikation in §§ 705 ff. BGB n.F.).
Apothekenfall (Trierer Weinversteigerung)
Klassische Entscheidung zur Frage des Erklärungsbewusstseins. h.M. (BGH) fordert nur potentielles Erklärungsbewusstsein und gewährt Anfechtung analog § 119 Abs. 1 BGB; Mindermeinung verlangt aktuelles Erklärungsbewusstsein.
Jungbullen
Gefahrübergang beim Kauf — Übergabe-Surrogate genügen. Praxisrelevant für Distanz- und Lagergeschäfte.
Pinneberger Weinversteigerung
Klärung des Sachmangelbegriffs nach Schuldrechtsreform — Beschaffenheitsabrede ist primärer Maßstab (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB).
Fleet-Fall
Erweiterung des Eigentumsbegriffs in § 823 BGB auf bestimmungsgemäße Nutzbarkeit. Klassisches Beispiel für mittelbare Beeinträchtigungen.
Stromkabel-Fall
Klassische Abgrenzung: § 823 BGB schützt nicht das Vermögen als solches. Reine Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn) sind nur über § 826 BGB oder Schutzgesetze (§ 823 Abs. 2 BGB) ersatzfähig.
Lasso (Kfz-Verkauf)
Vermutung des § 477 BGB beim Verbrauchsgüterkauf: Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten (heute 12 Monaten) nach Übergabe auf, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag. Der Käufer muss aber das Vorliegen eines Mangels selbst beweisen.
Schreckschuss / Geistliche-Fall
Grundlegende Entscheidung zur Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Maßgeblich: Wille / Billigung des Erfolgs.
Verbotsirrtum
Etablierung der Schuldtheorie für den Verbotsirrtum. Heute kodifiziert in § 17 StGB. Schlüssel: Vermeidbarkeit erfordert ernsthafte Gewissensanspannung und ggf. Einholung qualifizierten Rates.
Rose-Rosahl
Klassisches Lehrbuchbeispiel für error in persona vel obiecto. Für den Täter unbeachtlich (h.M.). Für den Anstifter umstritten — h.M. behandelt es als unbeachtlichen Motivirrtum auf Anstifter-Seite.
Hochsitzfall
Klassischer Fall der alternativen Kausalität / Wahlfeststellung. Bei Unaufklärbarkeit greift in dubio pro reo zugunsten des einzelnen Täters.
Klingenstecher
Vorsatzbestimmung bei Tötungsdelikten — Hemmschwellentheorie wurde mit dieser Linie aufgeweicht. Heute relevant für die Vorsatzfeststellung bei lebensgefährlichen Gewalthandlungen.
Lüth
Lehre von der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte über Generalklauseln des Zivilrechts (§§ 138, 242, 826 BGB). Begründung der objektiven Wertordnung und Ausstrahlungswirkung. Fundamentaler Verfassungsentscheid.
Apothekenurteil
Dreistufentheorie zur Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Ein Kerntext der Grundrechtsdogmatik. Maßgeblich für jede Klausur zu Art. 12 GG.
Volkszählung
Begründung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Fundamentale Bedeutung für gesamten Datenschutz, heute mit DSGVO verbunden.
Numerus-Clausus
Begründung der Teilhaberechte (derivative Teilhabe). Erweitert klassische Abwehrrechte um Leistungsdimension. Wichtige Grundlage der Leistungsrechtsdogmatik.
Brokdorf
Grundsatzentscheidung zur Versammlungsfreiheit. Anwendungsbereich, Schutzpflichten des Staates (auch gegenüber friedlichen Gegendemonstranten), Strenger Maßstab für Verbote.
Elfes
Auffangcharakter des Art. 2 Abs. 1 GG. Alles menschliche Handeln ist grundrechtlich geschützt, sofern nicht ein spezielleres Grundrecht greift. Fundament der modernen Grundrechtsdogmatik.
Kalkar
Wesentlichkeitstheorie / Parlamentsvorbehalt. Der Gesetzgeber muss alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen, insb. bei Grundrechtsbezug. Heute kanonisch in der Klausurprüfung der Verordnungsermächtigung (Art. 80 GG).
Drittschadensliquidation (Hühnerpest)
Begründung der Drittschadensliquidation für die Fallgruppe der zufälligen Schadensverlagerung. Heute neben den Konstellationen mittelbarer Stellvertretung, obligatorischer Gefahrentlastung und Treuhandverhältnissen anerkannt.
Gemüseblattfall (Vertrag mit Schutzwirkung)
Begründung des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD). Heute Standard-Konstellation für Fälle, in denen Dritte vorvertraglich/vertraglich in den Schutzbereich einbezogen werden. Voraussetzungen: Leistungsnähe, Gläubigerinteresse, Erkennbarkeit, Schutzbedürftigkeit.
Mercedes-Stern (gutgläubiger Erwerb)
Konturierung der groben Fahrlässigkeit beim gutgläubigen Erwerb. Standardfall: hochwertige Sachen erfordern erhöhte Prüfsorgfalt. § 935 BGB (Abhandenkommen) schließt gutgläubigen Erwerb aus.
Linoleumrollen-Fall (c.i.c.)
Grundlegende Entscheidung zur c.i.c. — Begründung vorvertraglicher Schuldverhältnisse. Seit Schuldrechtsreform 2002 in § 311 Abs. 2, 3 BGB i.V.m. §§ 241 Abs. 2, 280 BGB kodifiziert.
Schwarzfahrer
Erweiterung des Eigentumsschutzes nach § 823 Abs. 1 BGB auf Nutzungsbefugnisse. Steht im Spannungsfeld zu Fleet-Fall (BGHZ 82, 219) und reinem Vermögensschaden-Ausschluss.
Sirius
Klassischer Fall der mittelbaren Täterschaft kraft überlegenen Wissens. Wichtig für die Abgrenzung Selbstgefährdung / Fremdgefährdung und die Werkzeugqualität des Opfers (Verantwortungsprinzip).
Mauerschützen
Anwendung der Radbruchschen Formel: extremes Unrecht bleibt straflos nur scheinbar — bei unerträglicher Ungerechtigkeit ist die Rechtfertigungsnorm nichtig. Wichtig für Rechtsphilosophie + Rückwirkungsverbot.
Spanner-Fall
Klassische Formulierung der Tatherrschaftslehre (h.M.). Abgrenzung Täterschaft / Teilnahme über die Steuerungsherrschaft des Hintermanns.
Mephisto
Begründung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes aus Art. 1 GG. Klassische Grundrechtskollision Kunstfreiheit ↔ Menschenwürde; Lehre der praktischen Konkordanz.
Soraya
Legitimation richterlicher Rechtsfortbildung praeter legem. Grundlage der heutigen Geldentschädigung bei Persönlichkeitsverletzungen (heute § 253 BGB nach Schuldrechtsreform).
Caroline von Monaco I
Konkretisierung des Persönlichkeitsrechts: Schutz auch außerhalb der eigenen Wohnung in 'örtlich begrenzten' Bereichen privater Rückzugsmöglichkeit. Maßgebliche Abwägung Persönlichkeitsrecht ↔ Pressefreiheit.
Hartz IV
Begründung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Begründungspflicht des Gesetzgebers; Verfassungsrechtliche Kontrolle der Sozialleistungshöhe.
Mitbestimmungsurteil
Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit der unternehmerischen Mitbestimmung. Wegweisend für die Eigentumsdogmatik: Sozialpflichtigkeit (Art. 14 Abs. 2 GG) erlaubt erhebliche Inhaltsbestimmungen.
Saldotheorie (Bereicherungsrecht)
Saldotheorie als Grundregel der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge im Bereicherungsrecht. Kollision mit Zweikondiktionentheorie; heute durch zahlreiche Modifikationen (Saldotheorie mit Gefahrtragung des Bereicherungsgläubigers) ergänzt.
Bürgschaft naher Angehöriger
Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht. Begründet die Rechtsprechung zu sittenwidrigen Bürgschaften naher Angehöriger; Pflicht der Banken zur Risikoaufklärung.
Schaufensterpuppe (PVV / pVV)
Klassische Entscheidung zur positiven Vertragsverletzung (heute § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB nach Schuldrechtsreform). Schutzpflichten als zweite Säule des Schuldverhältnisses.
Asbest (Sachmangel)
Begriff des Sachmangels nach Schuldrechtsreform: Auch verborgene umweltgefährdende Stoffe sind Mangel. Arglist überwindet Gewährleistungsausschluss.
Rücktritt vom Versuch (Gesamtbetrachtungslehre)
Maßgebliche Entscheidung zur Rücktrittsdogmatik. Rücktrittshorizont und Gesamtbetrachtungslehre. Kernfrage jeder Versuchsklausur.
Stachynskij
Klassische subjektive Theorie zur Täter-Teilnahme-Abgrenzung. Konkurriert mit Tatherrschaftslehre (h.L.) und gemischter Lehre (heute h.M.).
Selbstbedienungsladen (Gewahrsam)
Schlüsselentscheidung zum Gewahrsamsbegriff im Diebstahl. Verkehrsanschauung als Maßstab; Klassiker für jede Vermögensdelikts-Klausur.
Bademeister-Fall (Ingerenz)
Begründung der Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten). Kanonisch für § 13 StGB-Klausuren bei Unterlassungsdelikten.
Kruzifix
Begründung der negativen Religionsfreiheit. Konkretisierung des staatlichen Neutralitätsgebots. Wichtig auch für Kopftuch-Entscheidungen und religiöse Symbole im öffentlichen Raum.
Kopftuch I (Ludin)
Vorbehalt des Gesetzes für Beschränkungen der Religionsfreiheit im öffentlichen Dienst. Folgte Kopftuch-Verbotsgesetze in mehreren Ländern.
Online-Durchsuchung
Begründung des Computer-Grundrechts (IT-Grundrecht) als neue Ausprägung des APR. Wichtig für Digitalisierung, Cyber-Sicherheit und Polizeibefugnisse.
Schwangerschaftsabbruch II
Klassiker für die Lehre der grundrechtlichen Schutzpflichten. Untermaßverbot: der Staat darf nicht weniger als das verfassungsrechtlich Gebotene tun.
Lissabon
Verfassungsidentität und Integrationsschranken. Identitätskontrolle + Ultra-vires-Kontrolle als deutsche Vorbehalte gegenüber EU-Recht. Wichtig für Europarecht-Klausuren.
Sirius-Fall
Mittelbare Täterschaft kraft überlegenen Wissens auch bei Selbsttötung des Opfers, sofern dieses durch Täuschung zur Tat motiviert wurde. Klassiker für die Abgrenzung zur straflosen Beihilfe zur Selbsttötung.
Katzenkönig-Fall
Mittelbare Täterschaft kraft überlegenen Wissens bei vermeidbarem Verbotsirrtum des Vordermanns. Erweiterung der mittelbaren Täterschaft auf Fälle, in denen der Vordermann zwar voll deliktsfähig handelt, aber rechtlich falsch wertet.
Lederspray-Entscheidung
Begründung der Produktverantwortung und Geschäftsherrenhaftung im Strafrecht. Pflichtwidriges Inverkehrbringen begründet Ingerenz-Garantenstellung. Zentral für unechtes Unterlassungsdelikt im Unternehmenskontext.
Apothekerfall
Grundlegende Entscheidung zur objektiven Zurechnung und zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Fahrlässigkeitsdelikten. Begründer der Lehre vom rechtmäßigen Alternativverhalten.
Politbüro-Fall
Anerkennung der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft im deutschen Strafrecht. Ermöglicht die Bestrafung der Hintermänner in hierarchischen Strukturen — auch wenn der ausführende Täter voll deliktsfähig handelt.