Woher die Rechtsprechung stammt
Aus dem amtlichen Bestand des Bundesministeriums der Justiz (rechtsprechung-im-internet.de). Gerichtsentscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei und dürfen wörtlich wiedergegeben werden. Aufgenommen wird nur, was einen amtlichen Leitsatz und eine Normangabe trägt – reine Verfahrensbeschlüsse ohne Leitsatz bleiben draußen. Die Zuordnung erfolgt über die Norm: Angezeigt wird, dass sich eine Entscheidung mit derselben Vorschrift befasst, nicht dass sie die Quelle der Definition wäre.
Woher die Normtexte stammen
Zitierte Vorschriften werden gegen dejure.org abgeglichen und mit Fundstelle angezeigt. Der Gesetzestext steht auf der Seite, damit man ihn nicht glauben muss, sondern lesen kann.
Wie wir prüfen
421 Definitionen sind juristisch geprüft und auf der jeweiligen Seite entsprechend gekennzeichnet. Unabhängig davon ist jeder Eintrag an seine Normen gebunden: Der Gesetzestext steht auf der Seite, die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung ebenfalls – mit Aktenzeichen und Leitsatz im Wortlaut. Man muss also nichts glauben, sondern kann alles nachlesen.
Der Bestand wird laufend erweitert und nachgeschärft. Zu Reichweite und Grenzen KI-gestützter Inhalte steht das Nötige unter Methodik & Qualität.
Was passiert, wenn etwas falsch ist
An jeder KI-Ausgabe steht ein „Fehler melden"-Knopf. Jede Meldung landet in der Qualitätssicherung und wird geprüft. Das ist kein Feigenblatt, sondern der Weg, auf dem der Bestand besser wird – und der einzige ehrliche Umgang mit einem System, das keine hundertprozentige Garantie geben kann.
Wer dahintersteht
eighteen wird von einem Jurastudenten an der LMU München entwickelt. Kein Verlag, kein Redaktionsteam – und deshalb diese Seite: Wo keine Institution für die Richtigkeit bürgt, muss die Quellenlage selbst überprüfbar sein.