Zivilrecht · Definition
Annahme
§ 147 BGB
Die grundsätzliche Einverständniserklärung mit dem angebotenen Vertragsschluss ohne inhaltliche Änderungen.
Zivilrecht · Definition
Die grundsätzliche Einverständniserklärung mit dem angebotenen Vertragsschluss ohne inhaltliche Änderungen.