Zivilrecht · Definition

Essentialia negotii

§ 145 BGB§ 315 BGB§ 316 BGB§ 317 BGB

Die essentialia negotii sind die für einen Vertragstyp wesentlichen Bestandteile, die im Angebot mindestens bestimmbar sein müssen, damit ein wirksamer Vertrag zustande kommen kann (z.B. beim Kaufvertrag: Kaufsache und Kaufpreis).

Wird geprüft in

Zustandekommen eines VertragsBGB AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Angebot (Antrag)WillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)Annahme
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen