BGH · Zivilrecht
Apothekenfall (Trierer Weinversteigerung)
VIII ZR 80/62 · 1963-04-16
Leitsätze
Eine Willenserklärung setzt nicht zwingend ein aktuelles Erklärungsbewusstsein voraus. Es genügt, dass der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung als Willenserklärung aufgefasst wird (potentielles Erklärungsbewusstsein).
Sachverhalt
Ein zufällig anwesender Besucher hob bei einer Versteigerung versehentlich die Hand und gab dadurch unwissentlich ein Gebot ab. Streitig: Liegt eine wirksame Willenserklärung vor, obwohl jegliches Erklärungsbewusstsein fehlte?
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocetRealofferteErklärungsbewusstseinErklärungswilleGeschäftswilleIrrtumErklärungsirrtumInhaltsirrtumEigenschaftsirrtumMotivirrtumVerkehrswesentlichkeitKalkulationsirrtumRechtsfolgenirrtumErklärungsbewusstsein (Rechtsbindungswille)