Abschnitt 3 — Rechtsgeschäfte · Titel 2 — Willenserklärung

§ 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtums

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

§ 119 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Anfechtung einer Willenserklärung

Definitionen zu § 119 BGB

ErklärungsbewusstseinErklärungswilleGeschäftswilleIrrtumErklärungsirrtumInhaltsirrtumEigenschaftsirrtumMotivirrtumVerkehrswesentlichkeitKalkulationsirrtumRechtsfolgenirrtumErklärungsbewusstsein (Rechtsbindungswille)

Streitstände

Ist eine Willenserklärung wirksam, wenn der Erklärende gar nicht wusste, dass er rechtlich erheblich handelt?Berechtigt ein Irrtum über die gesetzlichen Rechtsfolgen einer Erklärung zur Anfechtung?Ist ein Fehler bei der Berechnung der Preisgrundlage ein beachtlicher Irrtum?Kann eine bereits gebrauchte Innenvollmacht wegen Irrtums rückwirkend angefochten werden?Ist fehlendes Erklärungsbewusstsein ein Tatbestandsmerkmal der Willenserklärung (mit der Folge der Nichtigkeit) oder nur ein Anfechtungsgrund analog § 119 Abs. 1 BGB?Berechtigt der offengelegte (offene) Kalkulationsirrtum zur Anfechtung wegen Inhaltsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB)?Konkurrenzverhältnis zwischen c.i.c.-Haftung und Irrtumsanfechtung bei fahrlässiger Täuschung

Klausuren, in denen § 119 BGB drankommt

Der zerstreute Auktionsbesucher – Vertragsschluss ohne Erklärungsbewusstsein · StaatsexamenDer getäuschte Nachmieter · SchwerpunktRechenfehler mit Folgen · Grundstudium

Rechtsprechung zu § 119 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 28.04.2026 – VI ZR 113/251. Für die Beurteilung, ob eine Wortberichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt, ist grundsätzlich eine alle Umstän…BGH, Urteil v. 11.02.2026 – VIII ZR 37/241. Erklärt ein Käufer ausdrücklich (nur) die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, schließt dies auch dann, wenn die Erklärung nicht von dem K…BGH, Beschluss v. 22.03.2023 – IV ZB 12/22Irrt sich der eine Erbschaft Ausschlagende bei Abgabe seiner Erklärung über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende Person, ist dies nur ein …BGH, Beschluss v. 20.07.2020 – NotZ (Brfg) 2/20Zur Anfechtung einer Entlassung aus dem Amt des Notars auf eigenes Verlangen wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung.…
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