Zivilrecht · Streitstand
Kann eine bereits gebrauchte Innenvollmacht wegen Irrtums rückwirkend angefochten werden?
§ 119 BGB§ 142 BGB
Worum geht es?
Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des Vertretenen vor Irrtümern und dem Verkehrsschutz des Dritten.
Herrschende Meinung
Welche Auffassung ist herrschend?
Die Anfechtung ist möglich, muss aber gegenüber dem Dritten erklärt werden.
- Vollmacht ist eine eigenständige Willenserklärung
- Der Dritte wird über § 122 BGB oder über den Direktanspruch gegen den Vertretenen abgesichert
Mindermeinung
Was sagt die Gegenauffassung?
Eine Anfechtung ist nach Gebrauch ausgeschlossen; es bleibt nur der Widerruf ex nunc.
- Schutz des Vertrauens in die Wirksamkeit des bereits geschlossenen Vertretergeschäfts
- Vermeidung unklarer Haftungsketten nach § 179 BGB
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Wie entscheidet man das in der Klausur?
Da das Gesetz keine Sonderregel für den Verbrauch der Vollmacht vorsieht, muss das allgemeine Irrtumsrecht gelten. Der Verkehrsschutz wird durch die Schadensersatzpflichten ausreichend gewahrt.