Zivilrecht · Streitstand

Ist ein Fehler bei der Berechnung der Preisgrundlage ein beachtlicher Irrtum?

§ 119 Abs. 1 BGB

Abgrenzung zwischen internem (verdecktem) und offenem Kalkulationsirrtum.

Herrschende Meinung

Der interne Kalkulationsirrtum ist ein unbeachtlicher Motivirrtum; der offene führt meist zur Vertragsanpassung oder Nichtigkeit nach Treu und Glauben.

  • Das Risiko der internen Kalkulation trägt allein der Erklärende
  • Ein offener Kalkulationsfehler macht die Annahme des Angebots oft rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB)

Mindermeinung

Anfechtbarkeit wegen Inhaltsirrtums (erweiterter Inhaltsirrtum).

  • Die Kalkulation wird bei Offenlegung zum Bestandteil des Erklärungsinhalts
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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Wer intern falsch rechnet, irrt nur bei der Willensbildung. Ist der Fehler jedoch für den anderen offensichtlich, darf dieser ihn nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen.

Verwandte Definitionen

ErklärungsbewusstseinErklärungswilleGeschäftswilleIrrtumErklärungsirrtumInhaltsirrtum
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