BGH · Zivilrecht
Fleet-Fall
VI ZR 162/79 · 1981-10-13
Leitsätze
Die nicht nur unerhebliche, vorübergehende Sperrung der bestimmungsgemäßen Nutzung einer Sache stellt eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB dar.
Sachverhalt
Ein Schiff, dessen Eigentümer A war, fuhr in ein Hafenfleet, das durch ein Versehen versperrt war. Dadurch konnten andere Schiffe nicht aus- oder einfahren. Reedereien anderer Schiffe klagten auf Schadensersatz aus § 823 BGB wegen Verletzung des Eigentums.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität