Zivilrecht · Definition

Haftungsbegründende Kausalität

§ 823 Abs. 1 BGB

Die haftungsbegründende Kausalität ist die Kausalität zwischen dem haftungsbegründenden Verhalten (Handlung oder Unterlassen) und der Rechtsgutsverletzung (Tatbestandsebene). Sie ist von der haftungsausfüllenden Kausalität (zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden) zu unterscheiden.

Wird geprüft in

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Deliktsrecht · Prüfungsschema ansehen →Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)Deliktsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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