Zivilrecht · Definition
Haftungsbegründende Kausalität
§ 823 Abs. 1 BGB
Die haftungsbegründende Kausalität ist die Kausalität zwischen dem haftungsbegründenden Verhalten (Handlung oder Unterlassen) und der Rechtsgutsverletzung (Tatbestandsebene). Sie ist von der haftungsausfüllenden Kausalität (zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden) zu unterscheiden.