Zivilrecht · Definition
Verkehrssicherungspflichten
§ 823 Abs. 1 BGB
Verkehrssicherungspflichten sind Rechtspflichten zum Handeln, die den Hauptfall des haftungsbegründenden Unterlassens im Deliktsrecht bilden. Sie verpflichten denjenigen, der eine Gefahrenquelle eröffnet oder unterhält, die zur Vermeidung von Schäden erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Ihre Erfüllung kann auf Gehilfen übertragen werden, was jedoch nicht zur vollständigen Haftungsbefreiung führt.