Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse · Titel 26 — Ungerechtfertigte Bereicherung
§ 812 BGB – Herausgabeanspruch
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
§ 812 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Definitionen zu § 812 BGB
Erlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionSaldotheorieFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAbstraktionsprinzipZweckverfehlungskondiktionBerechtigte GoA als Rechtsgrund i.S.v. § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGBLeistungskondiktionEingriffskondiktionCondictio indebitiCondictio ob rem (condictio causa data causa non secuta)SaldotheorieZwei-Kondiktionen-TheorieModifizierte Zwei-Kondiktionen-Theorie / GegenleistungskondiktionZweikondiktionentheorieZuweisungsgehaltVerwendungskondiktionRückgriffskondiktionSubsidiaritätsprinzip (Vorrang der Leistungskondiktion)Abstrakter Vertrauensschutz (durch das Subsidiaritätsprinzip)
Streitstände
Ist der Verweis in § 684 S. 1 BGB auf das Bereicherungsrecht ein Rechtsgrund- oder ein Rechtsfolgenverweis?Kann eine Eingriffskondiktion geltend gemacht werden, wenn der Gegenstand dem Empfänger durch die Leistung eines Dritten zugekommen ist?Sperren die §§ 987 ff. (EBV) auch Ansprüche aus Bereicherungsrecht, insbesondere die Nutzungsherausgabe gegen den redlichen, unverklagten Besitzer?Ist die Verweisung in § 684 S. 1 BGB auf das Bereicherungsrecht ein Rechtsgrund- oder ein Rechtsfolgenverweis?Wie sind gegenseitige Verträge bereicherungsrechtlich rückabzuwickeln: nach der Saldotheorie oder der Zwei-Kondiktionen-Theorie?Wie sind bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nichtiger gegenseitiger Verträge die synallagmatischen Leistungsbeziehungen zu berücksichtigen, insbesondere wenn die Gegenleistung beim Empfänger (teilweise) untergegangen ist?Gegenüber welchen Personengruppen und in welchen Konstellationen ist die Saldotheorie nach h.M. nicht anzuwenden?Haben obligatorische Rechte einen Zuweisungsgehalt, der die Eingriffskondiktion begründen kann?Wie wird die Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen (z.B. Kaufpreis gegen Sachleistung) technisch umgesetzt, wenn eine rechnerische Saldierung nicht möglich ist?Direktkondiktion des Angewiesenen gegen den Leistungsempfänger bei mangelhafter Anweisung (Rückgriffskondiktion)
Rechtsprechung zu § 812 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Urteil v. 21.07.2026 – XI ZR 158/24Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw…BGH, Urteil v. 26.06.2026 – V ZR 78/251. Der entschuldigte Überbau stellt für den Käufer des Stammgrundstücks keinen Rechtsmangel dar, sondern kann nur einen Sachmangel begründen (Fortführ…BGH, Urteil v. 25.06.2026 – IX ZR 7/24Der wahre Gläubiger kann den Herausgabeanspruch gegen die Hinterlegungsstelle in der Insolvenz eines anderen Prätendenten mit Hilfe des Anspruchs auf …BGH, Urteil v. 21.05.2026 – I ZR 224/25Einem Wohnungsvermittler steht weder gegen den Mieter noch gegen den Vermieter eine Provision zu, wenn ein Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen…BGH, Urteil v. 09.04.2026 – I ZR 1/24Gewerblicher Endabnehmer II Die Pflicht des Herstellers, Importeurs und Händlers zur Zahlung der Privatkopievergütung entfällt nicht bereits dann, wen…BGH, Urteil v. 11.03.2026 – I ZR 202/251. Die Vorschrift des § 126b Satz 1 BGB ist mit Blick auf § 656a BGB dahin auszulegen, dass - wenn ein Maklervertrag die Textform wahren muss - die je…BGH, Urteil v. 19.02.2026 – IX ZR 226/221a. Die Vergütungsvereinbarung muss in der Textform genügender Weise auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen. 1b. Für die Auslegu…BGH, Versäumnisurteil v. 12.02.2026 – III ZR 73/25Zu den Voraussetzungen eines Fernunterrichtsvertrags.…