BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 21.05.2026 – I ZR 224/25
I ZR 224/25 · 21.05.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Einem Wohnungsvermittler steht weder gegen den Mieter noch gegen den Vermieter eine Provision zu, wenn ein Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen wird, deren Verwalter er ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 812 Abs 1 S 1 BGB§ 2 Abs 1 S 1 WoVermRG§ 2 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 WoVermRG§ 2 Abs 5 Nr 1 WoVermRG§ 5 Abs 1 Halbs 1 WoVermRG
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Erlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionSaldotheorieFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAbstraktionsprinzipZweckverfehlungskondiktionBerechtigte GoA als Rechtsgrund i.S.v. § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGBLeistungskondiktionEingriffskondiktionCondictio indebitiCondictio ob rem (condictio causa data causa non secuta)SaldotheorieZwei-Kondiktionen-TheorieModifizierte Zwei-Kondiktionen-Theorie / GegenleistungskondiktionZweikondiktionentheorieZuweisungsgehalt