Zivilrecht · Definition
Rechtsgrundlosigkeit
§ 812 Abs. 1 BGB
Das Fehlen eines rechtlichen Behaltensgrundes für den Vermögensvorteil, insbesondere wenn der zugrunde liegende Kausalvertrag nichtig oder angefochten ist.
Zivilrecht · Definition
Das Fehlen eines rechtlichen Behaltensgrundes für den Vermögensvorteil, insbesondere wenn der zugrunde liegende Kausalvertrag nichtig oder angefochten ist.