Zivilrecht · Definition

Rechtsgrundlosigkeit

§ 812 Abs. 1 BGB

Das Fehlen eines rechtlichen Behaltensgrundes für den Vermögensvorteil, insbesondere wenn der zugrunde liegende Kausalvertrag nichtig oder angefochten ist.

Wird geprüft in

LeistungskondiktionBereicherungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Eingriffskondiktion (Nichtleistungskondiktion)Bereicherungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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