Zivilrecht · Definition

Modifizierte Zwei-Kondiktionen-Theorie / Gegenleistungskondiktion

§ 812 BGB§ 818 BGB

Die modifizierte Zwei-Kondiktionen-Theorie (Gegenleistungskondiktion) ist eine Fortentwicklung bzw. Überwindung der Saldotheorie. Sie berücksichtigt die Gegenleistung im Rahmen der noch vorhandenen Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB und vermeidet so die Schwächen der Saldotheorie bei ungleichartigen Leistungen.

Wird geprüft in

LeistungskondiktionBereicherungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Eingriffskondiktion (Nichtleistungskondiktion)Bereicherungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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