Zivilrecht · Definition

Condictio ob rem (condictio causa data causa non secuta)

§ 812 BGB§ 815 BGB

Die condictio ob rem (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB) ermöglicht die Rückforderung einer Leistung, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks erbracht wurde, wenn dieser Zweck nicht eingetreten ist. Voraussetzung ist eine (konkludente) Zweckvereinbarung der Parteien.

Wird geprüft in

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