Zivilrecht · Definition
Condictio ob rem (condictio causa data causa non secuta)
§ 812 BGB§ 815 BGB
Die condictio ob rem (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB) ermöglicht die Rückforderung einer Leistung, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks erbracht wurde, wenn dieser Zweck nicht eingetreten ist. Voraussetzung ist eine (konkludente) Zweckvereinbarung der Parteien.