Zivilrecht · Streitstand
Kann eine Eingriffskondiktion geltend gemacht werden, wenn der Gegenstand dem Empfänger durch die Leistung eines Dritten zugekommen ist?
§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB
Vermeidung des 'Durchgriffs' in Mehrpersonenverhältnissen (z. B. Anweisungsfälle).
Herrschende Meinung
Die Nichtleistungskondiktion ist gegenüber der Leistungskondiktion subsidiär; eine Rückabwicklung darf grundsätzlich nur entlang der Leistungsbeziehungen erfolgen.
- Schutz der Einwendungen aus dem jeweiligen Kausalverhältnis
- Jeder soll nur das Insolvenzrisiko seines selbst gewählten Vertragspartners tragen
Mindermeinung
TODO
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Das Subsidiaritätsprinzip sichert die Rechtssicherheit in komplexen Abwicklungsverhältnissen. Ausnahmen gelten nur bei wertungsmäßigen Korrekturen, etwa bei Abhandenkommen (§ 935) oder Unentgeltlichkeit (§ 822).