Zivilrecht · Streitstand
Kann eine Eingriffskondiktion geltend gemacht werden, wenn der Gegenstand dem Empfänger durch die Leistung eines Dritten zugekommen ist?
§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB
Worum geht es?
Vermeidung des 'Durchgriffs' in Mehrpersonenverhältnissen (z. B. Anweisungsfälle).
Herrschende Meinung
Welche Auffassung ist herrschend?
Die Nichtleistungskondiktion ist gegenüber der Leistungskondiktion subsidiär; eine Rückabwicklung darf grundsätzlich nur entlang der Leistungsbeziehungen erfolgen.
- Schutz der Einwendungen aus dem jeweiligen Kausalverhältnis
- Jeder soll nur das Insolvenzrisiko seines selbst gewählten Vertragspartners tragen
Mindermeinung
Was sagt die Gegenauffassung?
TODO
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Wie entscheidet man das in der Klausur?
Das Subsidiaritätsprinzip sichert die Rechtssicherheit in komplexen Abwicklungsverhältnissen. Ausnahmen gelten nur bei wertungsmäßigen Korrekturen, etwa bei Abhandenkommen (§ 935) oder Unentgeltlichkeit (§ 822).