Zivilrecht · Streitstand

Kann eine Eingriffskondiktion geltend gemacht werden, wenn der Gegenstand dem Empfänger durch die Leistung eines Dritten zugekommen ist?

§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB

Vermeidung des 'Durchgriffs' in Mehrpersonenverhältnissen (z. B. Anweisungsfälle).

Herrschende Meinung

Die Nichtleistungskondiktion ist gegenüber der Leistungskondiktion subsidiär; eine Rückabwicklung darf grundsätzlich nur entlang der Leistungsbeziehungen erfolgen.

  • Schutz der Einwendungen aus dem jeweiligen Kausalverhältnis
  • Jeder soll nur das Insolvenzrisiko seines selbst gewählten Vertragspartners tragen

Mindermeinung

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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Das Subsidiaritätsprinzip sichert die Rechtssicherheit in komplexen Abwicklungsverhältnissen. Ausnahmen gelten nur bei wertungsmäßigen Korrekturen, etwa bei Abhandenkommen (§ 935) oder Unentgeltlichkeit (§ 822).

Wird relevant in

LeistungskondiktionBereicherungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Eingriffskondiktion (Nichtleistungskondiktion)Bereicherungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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