BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 26.06.2026 – V ZR 78/25

V ZR 78/25 · 26.06.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der entschuldigte Überbau stellt für den Käufer des Stammgrundstücks keinen Rechtsmangel dar, sondern kann nur einen Sachmangel begründen (Fortführung von Senat, Urteil vom 13. Februar 1981 - V ZR 25/80, NJW 1981, 1362). 2. Zur verfahrensrechtlichen Zulässigkeit einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss unter Austausch der rechtlichen Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 123 Abs 1 BGB§ 346 Abs 1 BGB§ 434 Abs 1 BGB vom 25.06.2021§ 435 BGB§ 437 Nr 2 BGB§ 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB§ 912 BGB§ 917 BGB§ 522 Abs 1 S 2 ZPO§ 522 Abs 2 S 1 Nr 4 ZPO§ 529 ZPOArt 103 Abs 1 GG

Prüfungsschemata dazu

Anfechtung einer WillenserklärungRückgewähr nach RücktrittSachmangelNacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Rücktritt vom gegenseitigen Vertrag

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

ArglistDrohungWiderrechtlichkeit der DrohungArglistige TäuschungWiderrechtliche DrohungAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)Erklärung ins BlaueRückgewährschuldverhältnisNutzungenRücktrittserklärungNutzungsersatz beim RücktrittWertersatz beim RücktrittPrivilegierungen nach § 346 Abs. 3 BGBNutzungen i.S.v. § 346 BGBManko-Lieferung (Minderlieferung)Subjektiver FehlerbegriffObjektiver Fehlerbegriff
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