Abschnitt 1 — Berufung

§ 522 ZPO – Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) Das Berufungsgericht soll die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückweisen, wenn es einstimmig davon überzeugt ist, dass 1 die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, 2 die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, 3 die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und 4 eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist. Das Berufungsgericht oder der Vorsitzende hat zuvor die Parteien auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung und die Gründe hierfür hinzuweisen und dem Berufungsführer binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss nach Satz 1 ist zu begründen, soweit die Gründe für die Zurückweisung nicht bereits in dem Hinweis nach Satz 2 enthalten sind. Ein anfechtbarer Beschluss hat darüber hinaus eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen zu enthalten. (3) Gegen den Beschluss nach Absatz 2 Satz 1 steht dem Berufungsführer das Rechtsmittel zu, das bei einer Entscheidung durch Urteil zulässig wäre.

Rechtsprechung zu § 522 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 21.07.2026 – VI ZR 33/26Für Beschlüsse gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gilt § 47 Nr. 1 Alt. 2 EGZPO.…BGH, Urteil v. 26.06.2026 – V ZR 78/251. Der entschuldigte Überbau stellt für den Käufer des Stammgrundstücks keinen Rechtsmangel dar, sondern kann nur einen Sachmangel begründen (Fortführ…BGH, Beschluss v. 19.05.2026 – VI ZB 17/25Für den Berufungsantrag, also die Erklärung, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angefochten wird und welche Abänderungen beantragt werden, bedarf e…BGH, Beschluss v. 12.05.2026 – VI ZB 13/25Hat das Berufungsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsm…BGH, Urteil v. 27.03.2026 – V ZR 169/24Der wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzende Differenzschaden des Käufers besteht in dem Betrag, um den der Käufer …BGH, Urteil v. 05.02.2026 – III ZR 74/25Fernunterrichtsschutzgesetz Der Senat ist nicht mit der für eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, § 80 BVerfGG erforderlichen Sicherheit von d…BGH, Beschluss v. 04.02.2026 – XII ZB 551/24Zur Bemessung des Werts der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach erteilter Auskunft in einem Zugewinna…BGH, Urteil v. 15.01.2026 – IX ZR 36/25Der Lohnbuchhalter darf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Geschäftsführers aufgrund einer ohne Beanstandung verlaufenen Betriebsprüfu…
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