BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 12.05.2026 – VI ZB 13/25
VI ZB 13/25 · 12.05.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Hat das Berufungsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsmittel angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.