Abschnitt 3 — Beschwerde · Titel 2 — Rechtsbeschwerde
§ 574 ZPO – Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde
Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn 1 dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder
2 das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.
§ 542 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn 1 die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
2 die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.
(4) Der Rechtsbeschwerdegegner kann sich bis zum Ablauf einer Notfrist von einem Monat nach der Zustellung der Begründungsschrift der Rechtsbeschwerde durch Einreichen der Rechtsbeschwerdeanschlussschrift beim Rechtsbeschwerdegericht anschließen, auch wenn er auf die Rechtsbeschwerde verzichtet hat, die Rechtsbeschwerdefrist verstrichen oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist. Die Anschlussbeschwerde ist in der Anschlussschrift zu begründen. Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die Rechtsbeschwerde zurückgenommen oder als unzulässig verworfen wird.
Rechtsprechung zu § 574 ZPO
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Beschluss v. 02.06.2026 – VI ZB 14/25Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdef…BGH, Beschluss v. 12.05.2026 – VI ZB 13/25Hat das Berufungsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsm…BGH, Beschluss v. 23.04.2026 – V ZB 47/25Der Zessionar des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld ist nicht Beteiligter des Zwangsversteigerungsverfahrens im Sinne des § 9 Nr. 2 ZVG (Abgr…BGH, Beschluss v. 26.03.2026 – IX ZB 16/25Will das Gericht einen Antrag auf Versagung der Vollstreckung deshalb ablehnen, weil der behauptete Verstoß gegen den ordre public durch ein Rechtsmit…BGH, Beschluss v. 26.02.2026 – III ZB 22/24Der persönliche Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes ist nicht eröffnet, wenn eine Bank eine Kreditlinie bereitstellt oder er…BGH, Beschluss v. 04.02.2026 – XII ZB 551/24Zur Bemessung des Werts der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach erteilter Auskunft in einem Zugewinna…BGH, Beschluss v. 28.01.2026 – VII ZB 14/23Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren über eine Erinnerung nach § 766 ZPO entfalten materielle Rechtskraft, sofern sie eine sachliche Entsch…BGH, Beschluss v. 18.12.2025 – I ZB 42/251. Gegen eine Entscheidung, mit der das staatliche Gericht die Sache gemäß § 1059 Abs. 4 ZPO unter Aufhebung des Schiedsspruchs an das Schiedsgericht …