Zivilrecht · Definition
Rückgewährschuldverhältnis
§ 346 Abs. 1 BGB
Ein durch die Ausübung eines Rücktrittsrechts entstehendes Abwicklungsverhältnis, das die Parteien verpflichtet, die erhaltenen Leistungen in Natur zurückzugeben und gezogene Nutzungen herauszugeben.