Zivilrecht · Definition
Widerrechtlichkeit der Drohung
§ 123 BGB
Die Rechtswidrigkeit der Drohung, die sich aus der Unzulässigkeit des Mittels, des angestrebten Zwecks oder der Inadäquanz der Mittel-Zweck-Relation ergeben kann.
Zivilrecht · Definition
Die Rechtswidrigkeit der Drohung, die sich aus der Unzulässigkeit des Mittels, des angestrebten Zwecks oder der Inadäquanz der Mittel-Zweck-Relation ergeben kann.