Abschnitt 3 — Rechtsgeschäfte · Titel 2 — Willenserklärung

§ 123 BGB – Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

§ 123 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Anfechtung einer Willenserklärung

Definitionen zu § 123 BGB

ArglistDrohungWiderrechtlichkeit der DrohungArglistige TäuschungWiderrechtliche DrohungAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)Erklärung ins Blaue

Streitstände

Wer ist 'Dritter' im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB?Wann ist eine Täuschung durch einen Dritten dem Vertragspartner zurechenbar, sodass eine Anfechtung nach § 123 Abs. 2 BGB möglich ist?Konkurrenzverhältnis zwischen c.i.c.-Haftung und Irrtumsanfechtung bei fahrlässiger Täuschung

Klausuren, in denen § 123 BGB drankommt

Der getäuschte Nachmieter · SchwerpunktFortgeschrittenenklausur: Dieselgate · SchwerpunktFortgeschrittenenklausur: Das Schimmelhaus · SchwerpunktDer praktische Fall: „Geschwisterliebe“ (insbesondere: Entfall der Verjährungshemmung bei irrtumsbedingtem „Nichtverhandeln“ i.R.d. § 203 BGB?) · SchwerpunktExamensübungsklausur: Die Faksimile-Masche · Staatsexamen

Rechtsprechung zu § 123 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 26.06.2026 – V ZR 78/251. Der entschuldigte Überbau stellt für den Käufer des Stammgrundstücks keinen Rechtsmangel dar, sondern kann nur einen Sachmangel begründen (Fortführ…BGH, Urteil v. 11.02.2026 – VIII ZR 37/241. Erklärt ein Käufer ausdrücklich (nur) die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, schließt dies auch dann, wenn die Erklärung nicht von dem K…BGH, Urteil v. 24.09.2021 – V ZR 272/19Kann sich der Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers von dem Kaufvertrag lösen, stellen die von ihm an einen Makler ge…BGH, Urteil v. 29.07.2021 – III ZR 179/201. Da die widerrechtliche Drohung in § 123 BGB gesondert geregelt ist, ist ein Rechtsgeschäft nur anfechtbar und nicht gemäß § 138 BGB nichtig, wenn s…BGH, Urteil v. 10.06.2021 – IX ZR 157/20Zahlt ein Schuldner vereinbarungsgemäß Maklerlohn für die Vermittlung von Verträgen, stellt die Zahlung der sich an der Höhe der in den Hauptverträgen…BGH, Beschluss v. 20.07.2020 – NotZ (Brfg) 2/20Zur Anfechtung einer Entlassung aus dem Amt des Notars auf eigenes Verlangen wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung.…BGH, Urteil v. 06.03.2020 – V ZR 2/19Die in einem Grundstückskaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt, rechtfertigt keine Abweichung vo…
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