BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 24.09.2021 – V ZR 272/19
V ZR 272/19 · 24.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Kann sich der Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers von dem Kaufvertrag lösen, stellen die von ihm an einen Makler gezahlte Provision und die von ihm entrichtete Grunderwerbsteuer ersatzfähige Schadensersatzpositionen dar; die Erstattungsansprüche gegen den Makler und den Fiskus sind entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer abzutreten (Bestätigung von Senat, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 140/91, NJW 1993, 1703).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
ArglistDrohungWiderrechtlichkeit der DrohungArglistige TäuschungWiderrechtliche DrohungAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)Erklärung ins BlaueSchuldverhältnisHauptleistungspflichtenSchutzpflichtenRelativität der SchuldverhältnisseSchuldverhältnis im engeren SinneSchuldverhältnis im weiteren SinneSchuldHaftungNaturalobligation (Schuld ohne Haftung)Schutzpflichten