Zivilrecht · Definition

Naturalobligation (Schuld ohne Haftung)

§ 241 BGB

Eine Naturalobligation ist eine Schuld, der keine Haftung gegenübersteht. Der Gläubiger kann die Leistung nicht zwangsweise durchsetzen, behaltene Leistungen müssen aber nicht zurückgewährt werden.

Wird geprüft in

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten DritterSchuldrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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