BGH · Zivilrecht

Schaufensterpuppe (PVV / pVV)

VI ZR 84/76 · 1976-10-26

Leitsätze

Neben den Hauptpflichten bestehen aus dem Schuldverhältnis Schutzpflichten zugunsten von Rechtsgütern, Rechten und Interessen des anderen Teils. Verletzung dieser Nebenpflichten begründet vertragsähnliche Schadensersatzansprüche (positive Vertragsverletzung).

Sachverhalt

Beim Aufstellen einer Schaufensterpuppe wurde ein Passant verletzt. Streitig: Welcher Schadensersatzanspruch besteht – vertraglich oder deliktisch?

Zitierte Normen

§ 280 BGB§ 241 BGB§ 823 BGB

Prüfungsschemata dazu

Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Schadensersatz statt der Leistung bei UnmöglichkeitVerzögerungsschaden (Schuldnerverzug)Schadensersatz neben der LeistungCulpa in contrahendo (c.i.c.)Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Schadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungPflichtverletzungPositive Forderungsverletzung (pFV)Culpa in contrahendo (c.i.c.)VertretenmüssenSchadensersatz statt der LeistungVerzögerungsschadenSchutz- und ObhutspflichtverletzungVertrag mit Schutzwirkung für DritteRechtmäßiges AlternativverhaltenKleiner SchadensersatzMangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz neben der LeistungSchadensersatz statt der Leistung (Kaufrecht)Schadensersatz neben der Leistung (Kaufrecht)Mangelfolgeschaden
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