Zivilrecht · Definition
Schadensersatz neben der Leistung
§ 280 Abs. 1 BGB
Ein Schaden, der bereits endgültig am Eigentum oder sonstigen Rechtsgütern eingetreten ist und durch eine spätere Erfüllung nicht mehr beseitigt werden kann.
Zivilrecht · Definition
Ein Schaden, der bereits endgültig am Eigentum oder sonstigen Rechtsgütern eingetreten ist und durch eine spätere Erfüllung nicht mehr beseitigt werden kann.