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Zivilrecht · Leistungsstörungsrecht

Schadensersatz statt der Leistung bei Unmöglichkeit

§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB

Schadensersatz statt der Leistung, wenn die Leistung nach Vertragsschluss unmöglich wird.

Aufbau

  1. I. Schuldverhältnis
  2. II. Nachträgliche Unmöglichkeit · § 275 Abs. 1–3 BGBEchte, faktische oder persönliche Unmöglichkeit.
  3. III. Vertretenmüssen · § 280 Abs. 1 S. 2 BGBVermutet.
  4. IV. Schaden statt der Leistung · § 283 i.V.m. § 280 Abs. 3 BGB

Typische Klausurfehler

  • Gegenleistungsgefahr parallel prüfen: § 326 Abs. 1 (Wegfall) bzw. § 326 Abs. 2 (zu vertreten/Annahmeverzug).
  • Stellvertretendes commodum (§ 285) als Alternative zum Schadensersatz.
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Schemata