Zivilrecht · Leistungsstörungsrecht
Schadensersatz statt der Leistung bei Unmöglichkeit
§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB
Schadensersatz statt der Leistung, wenn die Leistung nach Vertragsschluss unmöglich wird.
Aufbau
- I. Schuldverhältnis
- II. Nachträgliche Unmöglichkeit · § 275 Abs. 1–3 BGBEchte, faktische oder persönliche Unmöglichkeit.
- III. Vertretenmüssen · § 280 Abs. 1 S. 2 BGBVermutet.
- IV. Schaden statt der Leistung · § 283 i.V.m. § 280 Abs. 3 BGB
Typische Klausurfehler
- Gegenleistungsgefahr parallel prüfen: § 326 Abs. 1 (Wegfall) bzw. § 326 Abs. 2 (zu vertreten/Annahmeverzug).
- Stellvertretendes commodum (§ 285) als Alternative zum Schadensersatz.