Zivilrecht · Definition

Schadensersatz statt der Leistung

§ 280 Abs. 3 BGB§§ 281-283 BGB

Derjenige Schaden, der durch das endgültige Ausbleiben der Leistung entsteht (Nichterfüllungsschaden).

Klausurformel – so schreibst du es

Schaden, der bei gedachter Nachholung der Leistung im letztmöglichen Zeitpunkt entfiele.

Wird geprüft in

Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Leistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Schadensersatz statt der Leistung bei UnmöglichkeitLeistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Verzögerungsschaden (Schuldnerverzug)Leistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Schadensersatz neben der LeistungWillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)Annahme
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen