Zivilrecht · Definition
Schadensersatz statt der Leistung
§ 280 Abs. 3 BGB§§ 281-283 BGB
Derjenige Schaden, der durch das endgültige Ausbleiben der Leistung entsteht (Nichterfüllungsschaden).
Klausurformel – so schreibst du es
Schaden, der bei gedachter Nachholung der Leistung im letztmöglichen Zeitpunkt entfiele.