Zivilrecht · Definition

Positive Forderungsverletzung (pFV)

§ 241 BGB§ 280 BGB§ 324 BGB

Historischer Begriff für die Verletzung leistungsunabhängiger Schutz- und Obhutspflichten aus einem bestehenden Schuldverhältnis; heute kodifiziert in §§ 241 II, 280 I, III, 284, 324 BGB.

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