Zivilrecht · Definition

Schadensersatz statt der Leistung

§ 280 BGB§ 281 BGB§ 282 BGB§ 283 BGB§ 311a BGB

Schadensersatzanspruch wegen des durch das endgültige Ausbleiben der (mangelfreien) Leistung entstandenen Schadens (Nichterfüllungsschaden). Ein solcher Schaden liegt vor, wenn er, käme die Leistung jetzt noch, behoben wäre. Geregelt in §§ 280 I, III, 281–283, 311a II BGB.

Klausurformel – so schreibst du es

Schadensersatz statt der Leistung erfasst den Schaden, der durch das endgültige Ausbleiben der geschuldeten (mangelfreien) Leistung entsteht und der durch nachträgliche Erfüllung nicht mehr behoben werden könnte.

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