Zivilrecht · Definition
Schutz- und Obhutspflichtverletzung
§ 241 Abs. 2 BGB§ 280 Abs. 1 BGB§ 324 BGB
Schutz- und Obhutspflichten sind Nebenpflichten aus einem Schuldverhältnis (§ 241 II BGB), die die Parteien zur Rücksichtnahme auf Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten, ohne primäre Leistungspflichten zu sein. Ihre Verletzung begründet Schadensersatzansprüche nach § 280 I BGB und kann bei Unzumutbarkeit der Hauptleistung auch ein Rücktrittsrecht nach § 324 BGB auslösen.