Zivilrecht · Definition
Schadensersatz neben der Leistung
§ 437 BGB§ 280 BGB
Schadensersatz neben der Leistung ist der Schadensersatzanspruch, der neben dem (fortbestehenden) Leistungsanspruch geltend gemacht wird und insbesondere Mangelfolgeschäden erfasst; er setzt keine Fristsetzung voraus.