Zivilrecht · Definition

Schadensersatz neben der Leistung

§ 437 BGB§ 280 BGB

Was versteht man unter „Schadensersatz neben der Leistung“?

Schadensersatz neben der Leistung ist der Schadensersatzanspruch, der neben dem (fortbestehenden) Leistungsanspruch geltend gemacht wird und insbesondere Mangelfolgeschäden erfasst; er setzt keine Fristsetzung voraus.

Fundstelle: Eigenes Zivilrecht-Skript, Schuldrecht BT (2026)

· juristisch geprüft

Rechtsprechung zu diesen Normen

Pinneberger WeinversteigerungBGH VIII ZR 200/05 · BGHZ 170, 31Drittschadensliquidation (Hühnerpest)BGH VIII ZR 110/66 · BGHZ 51, 91Linoleumrollen-Fall (c.i.c.)RG VI 247/10 · RGZ 78, 239

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 5. Zivilsenat V ZR 78/25Urteil vom 26.06.2026 · zu § 437 BGB

1. Der entschuldigte Überbau stellt für den Käufer des Stammgrundstücks keinen Rechtsmangel dar, sondern kann nur einen Sachmangel begründen (Fortführung von Senat, Urteil vom 13. Februar 1981 - V ZR 25/80, NJW 1981, 1362). 2. Zur verfahrensrechtlichen Zulässigkeit einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss unter Austausch der rechtlichen Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 8. Zivilsenat VIII ZR 257/23Urteil vom 06.05.2026 · zu § 437 BGB

1. Die Vermutung des § 477 BGB aF greift zugunsten des Käufers bereits dann ein, wenn diesem der Nachweis gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (eine Mangelerscheinung) gezeigt hat. Zur Erbringung des Nachweises einer solchen Mangelerscheinung ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass als mögliche Ursache für den innerhalb dieser Frist …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 8. Zivilsenat VIII ZR 73/24Urteil vom 06.05.2026 · zu § 437 BGB

Die Vermutung des § 477 BGB aF greift zugunsten des Käufers bereits dann ein, wenn diesem der Nachweis gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (eine Mangelerscheinung) gezeigt hat. Zur Erbringung des Nachweises einer solchen Mangelerscheinung ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass als mögliche Ursache für den innerhalb dieser Frist …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 9. Zivilsenat IX ZR 79/25Urteil vom 09.07.2026 · zu § 280 BGB

1. Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Anspruchsübergang findet auch statt, wenn der Versicherer trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung, in der irrtümlichen Annahme einer solchen Verpflichtung oder aber in Kenntnis einer fehlenden Verpflichtung ("bewusste …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 437 BGB · Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1 nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2 nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3 nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 280 BGB · Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen. (3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Wird geprüft in

Nacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Kaufrecht · Prüfungsschema ansehen →Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Leistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Schadensersatz statt der Leistung bei UnmöglichkeitLeistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Schadensersatz statt der LeistungMangelschaden / MangelfolgeschadenWillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen