Zivilrecht · Definition

Schadensersatz neben der Leistung

§ 437 BGB§ 280 BGB

Schadensersatz neben der Leistung ist der Schadensersatzanspruch, der neben dem (fortbestehenden) Leistungsanspruch geltend gemacht wird und insbesondere Mangelfolgeschäden erfasst; er setzt keine Fristsetzung voraus.

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