BGH · Zivilrecht
Pinneberger Weinversteigerung
VIII ZR 200/05 · 2006-11-15
Leitsätze
Beim Stückkauf nach § 433 BGB ist die geschuldete Beschaffenheit zentral; weicht die tatsächliche von der vereinbarten Beschaffenheit ab, liegt ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB vor.
Sachverhalt
Ein Wein wurde versteigert und als bestimmter Jahrgang ausgewiesen, war jedoch tatsächlich ein anderer. Der Käufer verlangte Nacherfüllung bzw. Minderung.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
KaufvertragSachkaufFiskalverwaltungTrennungsprinzipVerpflichtungsgeschäftErfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)Manko-Lieferung (Minderlieferung)Subjektiver FehlerbegriffObjektiver FehlerbegriffBeschaffenheitsvereinbarungaliud-LieferungMankolieferungMontagefehlerSachmangelAliud (aliud-Lieferung)Nacherfüllung (modifizierter Erfüllungsanspruch)Mangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der Leistung