Zivilrecht · Kaufrecht
Kaufpreisanspruch des Verkäufers
§ 433 Abs. 2 BGB
Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises — Standard-Einstieg für den dreistufigen Anspruchsaufbau.
Aufbau
- I. Anspruch entstanden · § 433 Abs. 2 BGB
- 1. Wirksamer KaufvertragAngebot + Annahme (§§ 145 ff.); Einigung über essentialia negotii (Ware, Preis).
- 2. Keine Nichtigkeit§§ 104 ff., 125, 134, 138; wirksame Anfechtung (§ 142 Abs. 1).
- II. Anspruch nicht untergegangen
- 1. Erfüllung · § 362 Abs. 1 BGB
- 2. Rücktritt / Minderung · §§ 437 Nr. 2, 323, 441 BGB
- III. Anspruch durchsetzbar
- 1. Einrede des nicht erfüllten Vertrags · § 320 BGB
- 2. Verjährung · §§ 195, 199 BGB
Typische Klausurfehler
- Dreistufiger Aufbau: entstanden – untergegangen – durchsetzbar. Einwendungen (von Amts wegen) und Einreden (nur auf Erhebung) sauber trennen.
- Preisgefahr bei Untergang der Sache: § 326 Abs. 1 vs. § 446 (Übergabe) vs. § 447 (Versendungskauf).