Zivilrecht · Definition

Erfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)

§ 433 Abs. 1 BGB§ 434 BGB§ 437 BGB

Die Sachmangelfreiheit gehört zur primären Leistungspflicht des Verkäufers gem. § 433 I 2 BGB. Die Lieferung einer mangelhaften Sache stellt daher eine Pflichtverletzung dar, die das gesamte allgemeine Leistungsstörungsrecht aktiviert.

Wird geprüft in

Kaufpreisanspruch des VerkäufersKaufrecht · Prüfungsschema ansehen →Nacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Kaufrecht · Prüfungsschema ansehen →Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Leistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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