Zivilrecht · Definition
Erfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)
§ 433 Abs. 1 BGB§ 434 BGB§ 437 BGB
Die Sachmangelfreiheit gehört zur primären Leistungspflicht des Verkäufers gem. § 433 I 2 BGB. Die Lieferung einer mangelhaften Sache stellt daher eine Pflichtverletzung dar, die das gesamte allgemeine Leistungsstörungsrecht aktiviert.