Zivilrecht · Definition
Qualitative Unmöglichkeit
§ 275 Abs. 1 BGB§ 439 BGB§ 326 Abs. 1 BGB
Im Kaufrecht die Situation, in der ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB nach § 439 BGB nicht behebbar ist und damit eine Nacherfüllung unmöglich ist (§ 275 I BGB). Sie führt zum Wegfall der Nacherfüllungspflicht, lässt aber die primäre Pflichtverletzung (Lieferung einer mangelhaften Sache) bestehen.