Zivilrecht · Definition

Qualitative Unmöglichkeit

§ 275 Abs. 1 BGB§ 439 BGB§ 326 Abs. 1 BGB

Im Kaufrecht die Situation, in der ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB nach § 439 BGB nicht behebbar ist und damit eine Nacherfüllung unmöglich ist (§ 275 I BGB). Sie führt zum Wegfall der Nacherfüllungspflicht, lässt aber die primäre Pflichtverletzung (Lieferung einer mangelhaften Sache) bestehen.

Wird geprüft in

Nacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Kaufrecht · Prüfungsschema ansehen →

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