Zivilrecht · Definition

Schadensersatz statt der Leistung (Kaufrecht)

§ 437 BGB§ 280 BGB§ 281 BGB§ 283 BGB§ 311a BGB

Der durch das endgültige Ausbleiben der mangelfreien Leistung entstandene Schaden (Nichterfüllungsschaden), einschließlich des hierdurch verursachten Mangelfolgeschadens. Er setzt das endgültige Ausbleiben der mangelfreien Leistung voraus (nach Fristablauf oder Entbehrlichkeit der Fristsetzung) sowie die Geltendmachung gemäß § 281 IV BGB.

Klausurformel – so schreibst du es

Schadensersatz statt der Leistung ist der durch das endgültige Ausbleiben der mangelfreien Leistung entstandene Schaden (Nichterfüllungsschaden), einschließlich des hierdurch verursachten Mangelfolgeschadens.

Wird geprüft in

Nacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Kaufrecht · Prüfungsschema ansehen →Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Leistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Schadensersatz statt der Leistung bei UnmöglichkeitLeistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Schadensersatz neben der Leistung (Kaufrecht)MangelfolgeschadenWillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen