BGH · Zivilrecht
Jungbullen
VIII ZR 271/87 · 1988-11-30
Leitsätze
Erlangt der Käufer mittelbaren Besitz an der Sache durch Übergabe-Surrogate (§§ 930, 931 BGB), so liegt eine Übergabe i.S.d. § 446 BGB vor, mit der die Gefahr auf ihn übergeht.
Sachverhalt
Beim Kauf von Jungbullen wurden diese vor der Übergabe geschlachtet; das Fleisch wurde an den Käufer geliefert. Streitig war die Behandlung beim Eigentumserwerb und bei der Sachmängelhaftung.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
GefahrübergangPreisgefahr / GegenleistungsgefahrGegenleistungsgefahr (Preisgefahr)KaufvertragSachkaufFiskalverwaltungTrennungsprinzipVerpflichtungsgeschäftErfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)Übereignung beweglicher Sachen (Grundtatbestand)AnwartschaftsrechtAbstraktionsprinzipVerfügungsgeschäftÜbereignung durch BesitzkonstitutÜbereignung durch Abtretung des Herausgabeanspruchs