Abschnitt 3 — Eigentum · Titel 3 — Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen · Untertitel 1 — Übertragung

§ 930 BGB – Besitzkonstitut

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.

§ 930 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 930 BGB

Übereignung durch Besitzkonstitut

Streitstände

Wie weit reicht der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz bei der Sicherungsübereignung wechselnder Warenbestände (Bestimmtheit vs. Bestimmbarkeit)?

Klausuren, in denen § 930 BGB drankommt

Examensklausur: Zwangsvollstreckung ohne Ende? · Staatsexamen
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im BGB