Zivilrecht · Definition
Übereignung durch Besitzkonstitut
§ 930 BGB
Was versteht man unter „Übereignung durch Besitzkonstitut“?
Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein konkretes Besitzmittlungsverhältnis vereinbart wird, durch das der Erwerber mittelbaren Besitz erlangt (Übergabesurrogat). Typischer Fall der Sicherungsübereignung.
Rechtsprechung zu diesen Normen
Gesetzestext
§ 930 BGB · Besitzkonstitut
Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.
Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.