Öffentliches Recht · Definition
Fiskalverwaltung
§ 433 BGB
Verwaltungshandeln in Privatrechtsform, bei dem der Staat wie ein privater Marktteilnehmer agiert.
Öffentliches Recht · Definition
Verwaltungshandeln in Privatrechtsform, bei dem der Staat wie ein privater Marktteilnehmer agiert.