Öffentliches Recht · Definition
Legitimationskette
Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG
Die ununterbrochene Rückführbarkeit jeder hoheitlichen Entscheidung oder Amtseinsetzung auf den Willen des Staatsvolkes durch Wahlen oder Ernennungen.
Öffentliches Recht · Definition
Die ununterbrochene Rückführbarkeit jeder hoheitlichen Entscheidung oder Amtseinsetzung auf den Willen des Staatsvolkes durch Wahlen oder Ernennungen.